Altöl- und Leergebindeentsorgung

Altölentsorgung / Leergebindeentsorgung

Altölentsorgung

Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall, dessen Umgang und Verwertung in der Altölverordnung geregelt wird. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle.

Nach der Altölverordnung müssen wir als gewerbsmäßig Handelnde, die beispielweise Motorenöl an den Endverbraucher abgeben, Altöl zurücknehmen. Die Abgabe von Altöl an unserem Standort Brakel ist daher in der Menge kostenlos möglich, die der an Sie verkauften Menge lt. unserer Rechnung entspricht. Das zurückzugebende Altöl muss in jedem Fall sortenrein im Sinne der Altölverordnung sein. Es darf keine verbotene Vermischung oder Beimischung anderer Altöle sowie von Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten erfolgen (verbotene Stoffe werden mittels vorgeschriebenen Proben ermittelt).

Bitte beachten Sie, dass der Transport von Altölen weitestgehend (siehe Altölverordnung) aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen untersagt ist. Wir empfehlen daher die sichere Entsorgung durch einen spezialisierten Entsorgungsfachbetrieb, der dafür über die notwendige Kompetenz und Zulassung verfügt.

Wir verfügen über langjährige Partnerschaften mit zertifizierten Entsorgern. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Leergebindeentsorgung

Die Abgabe von Leergebinden an unserem Standort Brakel ist kostenlos möglich, wenn Sie die Gebinde bei uns käuflich erworben haben.

Als Kunde (Verlader) stehen Sie laut GGVSEB in der Verantwortung, dass für den Transport von Leergebinden die unten aufgeführten Regeln einzuhalten sind. Bei Missachtung dieser Regeln sind unsere Fahrer angewiesen, die Beförderung zu verweigern. Sollte dennoch einmal ein Transport erfolgen, steht der Verlader insbesondere bei verhängten Bußgeldern innerhalb von Kontrollen in der Verantwortung!

Für die Rückgabe der leeren Gebinde im Sinne der Verpackungsordnung müssen diese:

  • restentleert sein
  • keine Fremdstoffe wie z. B. Säuren, Farben, Pflanzenschutzmittel, andere Chemikalien oder andere Öle enthalten haben
  • verschlossen sein
  • unbeschädigt sein
  • die Originalbeschriftung tragen

Weitere Informationen zur Verwertung von Ölgebinden erhalten Sie bei der GVÖ (Gebinde-Verwertungsgesellschaft der Mineralölwirtschaft mbH) unter: gvoe.de